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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2007 - L 21 RJ 199/04   

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https://dejure.org/2007,30457
LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2007 - L 21 RJ 199/04 (https://dejure.org/2007,30457)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2007 - L 21 RJ 199/04 (https://dejure.org/2007,30457)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2007 - L 21 RJ 199/04 (https://dejure.org/2007,30457)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten nach dem Deutsch-Polnischen Sozialversicherungsabkommen (DPSVA) im Rahmen eines Vormerkungsverfahrens; Zusammenrechnung von in Polen zurückgelegten Rentenzeiten im Vormerkungsverfahren nach nationalem Recht als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 51/99 R

    Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten, Vormerkung bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2007 - L 21 RJ 199/04
    Aus den Verordnungen folgt jedoch nicht ein Zusammenrechnungsgebot im Vormerkungsverfahren nach nationalem Recht, hier nach § 149 Abs. 5 SGB VI durch den deutschen Rentenversicherungsträger für einen später erst festzustellenden Rentenanspruch (BSG, Urteil vom 31. August 2000, B 4 RA 51/99 R, juris, Rn. 34, ZfS 2000, 362-363 [Kurzwiedergabe]).

    Soweit Art. 9 Abs. 2 EWG-VO 1408/71 eine Berücksichtigung von Versicherungszeiten in einem Mitgliedsland bei der Prüfung der weiteren freiwilligen Versicherung in der Sozialversicherung anordnet, mag dies Auswirkungen auf eine Prüfung der von dem Kläger geltend gemachten Zeiten im Rahmen seines Antragsverfahrens nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI haben, führt jedoch nicht zu einem Anspruch auf Feststellung der von dem Kläger geltend gemachten Zeiten im Vormerkungsverfahren (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 31. August 2000, a.a.O., Rdnr. 37).

  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 313/97

    Überschreitung des Antrags in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2007 - L 21 RJ 199/04
    Der Kläger hat durch Weiterverfolgung seiner geltend gemachten und vom Sozialgericht abgewiesenen Anträge und durch den Antrag, die Berufung der Beklagten zurückzuweisen, deutlich gemacht, dass er dasjenige verteidigen will, was ihm das Sozialgericht zugesprochen hat (vgl. BGH, Urteil v. 06.10.1998, XI ZR 313/97, NJW 1999, 61-62) und daher die Antragsüberschreitung in sein Begehren aufgenommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 1 R 263/09
    Dabei war die Beklagte befugt, im Rahmen des Vormerkungsverfahrens nach § 149 Abs. 5 SGB VI eine Entscheidung über die Berücksichtigung rentenrechtlicher Tatbestände zu treffen (vgl. hierzu Kohl in GK-SGB VI § 149 Rdnr. 58; Polster in Kasseler Kommentar, Bd. 2, § 149 SGB VI Rdnr. 15; a.A. bzgl. der Anwendung der Regelungen des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 8. Dezember 1990 - DPSVA - LSG Berlin-Brandenburg - L 21 RJ 199/04 - ).
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